Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MVG Metallverkaufsgesellschaft mbH & Co. KG, Hanauer Landstraße 421, 60314 Frankfurt am Main, für Verträge mit Unternehmern. Stand: Oktober 2026.

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen uns und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“) — gleich ob die Bestellung über unseren Online-Shop, über eine Schnittstelle oder einen vom Kunden eingesetzten Agenten, auf ein Angebot hin, per E-Mail, telefonisch oder an der Theke erfolgt. Sie gelten in ihrer bei der Bestellung gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in ihrer Kenntnis liefern. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Im Einzelfall getroffene Individualabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

(3) Unser Online-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Bestellt eine natürliche Person, handelt sie für das bei der Bestellung angegebene Unternehmen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir über den Online-Shop nicht. Wir dürfen einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (etwa USt-IdNr. oder Gewerbenachweis) und Bestellungen ablehnen, wenn Zweifel bestehen.

(4) Für Verträge mit Verbrauchern gelten, soweit wir solche abschließen, ausschließlich unsere gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Werkstoffe, Halbzeuge, Preise und Konfiguratoren auf unserer Website, in Katalogen, Preislisten und über Schnittstellen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung („Zahlungspflichtig bestellen“), mit der Bestätigung eines freibleibenden Angebots oder mit einer Bestellung über eine Schnittstelle gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Kunde ist an dieses Angebot fünf Werktage gebunden; bei Vorkasse per Überweisung beginnt die Frist mit dem Eingang der Zahlung.

(3) Die automatisch versandte Eingangsbestätigung, die Bestätigung des Zahlungseingangs und die Anzeige „Bestellung eingegangen“ sind keine Annahme des Angebots. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die Ware versenden beziehungsweise dem Kunden ihre Bereitstellung zur Abholung mitteilen. Eine Annahme in anderer Weise, insbesondere durch Schweigen oder durch den Beginn vorbereitender Arbeiten, ist ausgeschlossen.

(4) Online-Bestellungen sind im Voraus zu bezahlen. Die Belastung des gewählten Zahlungsmittels oder der Eingang einer Überweisung vor Vertragsschluss ist eine Vorauszahlung zur Sicherung der Bestellung und keine Annahme. Nehmen wir die Bestellung nicht an, erstatten wir den Betrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über den Zahlungsweg der Bestellung; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

(5) Wir prüfen Bestellungen vor der Annahme auf Fertigbarkeit, Vollständigkeit und Plausibilität der Preise. Wir können eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(6) Preis- oder Systemfehler: Beruht ein angezeigter oder bestätigter Preis auf einem offensichtlichen technischen Fehler — insbesondere einem Software-, Übertragungs-, Berechnungs- oder Eingabefehler in Preis-, Einkaufs- oder Artikeldaten — und liegt er um mehr als 25 % unter dem zutreffenden Preis, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, solange die Ware nicht versandt oder übergeben ist. Wir erklären den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Fehlers in Textform, erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und bieten dem Kunden die Ausführung zum zutreffenden Preis an. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119, 120 BGB) bleibt unberührt. Hat der Kunde den Fehler erkannt, kann er aus dem fehlerhaften Preis keine Rechte herleiten. Ansprüche des Kunden auf Ersatz eines Schadens oder vergeblicher Aufwendungen wegen eines solchen Rücktritts bestehen nur nach § 9.

(7) Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise werden in Euro angezeigt. Die Kennzeichnung zeigt an, ob die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist (brutto) oder hinzukommt (netto). Versandkosten und gegebenenfalls gewählte Expressleistungen werden vor dem Kauf ausgewiesen. Express-Fertigung kostet einen Aufpreis in Prozent des Warenwerts mit einem Mindestbetrag. Für Gewinde und Senkungen berechnen wir einen Festpreis je Stück; er ist im Teilepreis enthalten, die aktuellen Werte nennt die Preisseite.

(2) Alle Kosten sind im Produktpreis enthalten, auch das Einrichten der Maschinen. Es gibt keinen Mindestbestellwert, keinen Kleinmengenzuschlag, keine Auftragspauschale und keine Rüstkosten als eigene Zeile. Der Stückpreis hängt von der Menge und vom Auftrag ab: Teile aus demselben Werkstoff und derselben Dicke teilen sich das Einrichten. Maßgeblich ist der Preis, der vor der Bestellung im Warenkorb steht.

(3) Die Versandkosten trägt der Kunde. Wir berechnen sie für jede Sendung nach Gewicht, Maß und Zielort und weisen sie vor der Bestellung aus. Berechnen wir die Verpackung gesondert, steht sie vor der Bestellung als eigene Position „Verpackung“ im Warenkorb (nach Packstück, zum Selbstkostenpreis). Eine Versandkostenfrei-Grenze gibt es nicht. Die Abholung an unserem Standort ist kostenfrei; Verpackung fällt dabei nicht an.

(4) Online-Bestellungen liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse. Zur Wahl stehen, soweit im Bestellabschluss angeboten: Kartenzahlung über unseren Zahlungsdienstleister SumUp, PayPal sowie Vorkasse per Überweisung auf unser Geschäftskonto (Bankverbindung und Verwendungszweck nennen wir nach der Bestellung). Mit der Fertigung beginnen wir nach Vertragsschluss und Zahlungseingang. Ein Kauf auf Rechnung ist im Online-Shop nicht möglich; für laufende Geschäftsbeziehungen treffen wir gesonderte Vereinbarungen.

(5) Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist fällig, ohne Angabe innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Während des Verzugs schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB); die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) unberührt.

(6) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, dürfen wir noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheit ausführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).

(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

(8) Die Rechnung stellen wir elektronisch als PDF mit eingebettetem strukturiertem Datensatz (ZUGFeRD) und senden sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

§ 4 Fertigungsdaten, Zeichnungen, Schutzrechte, Anfertigung

(1) Der Kunde ist allein für die von ihm übermittelten oder im Teile-Designer und in den Konfiguratoren eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Zeichnungen, STEP-/DXF-Dateien, Maße, Maßbezug, Mengen, Werkstoff, Blechdicke, Oberfläche und Biegerichtung. Er prüft diese Angaben vor der Bestellung und bestätigt die Prüfung im Bestellabschluss; wir speichern diese Bestätigung mit Zeitpunkt, Positionsliste und Prüfsumme der Zeichnungen als Nachweis.

(2) Wir prüfen die Daten nur auf technische Fertigbarkeit im Rahmen unserer automatischen Prüfung, nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck oder auf statische, sicherheitstechnische oder normative Anforderungen. Schlagen wir eine Anpassung vor (etwa einen anderen Innenradius oder eine bereinigte Kontur), wird sie nur Vertragsinhalt, wenn der Kunde sie bestätigt.

(3) Der Kunde sichert zu, dass Herstellung und Lieferung nach seinen Daten keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken oder Urheberrechte. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Verletzung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, es sei denn, er hat die Verletzung nicht zu vertreten. Werden solche Ansprüche geltend gemacht, dürfen wir die Arbeiten bis zur Klärung einstellen.

(4) Wir nutzen die übermittelten Daten ausschließlich zur Ausführung des Auftrags und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

(5) Teile, die nach den Angaben des Kunden gefertigt oder zugeschnitten werden (Zuschnitte, Kantteile, Laserteile, auf Länge gesägte Halbzeuge), sind Anfertigungen. Änderungen oder eine Stornierung nach Vertragsschluss sind nur mit unserer Zustimmung möglich; stimmen wir zu, ersetzt der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich des eingesetzten Materials.

§ 5 Toleranzen und Beschaffenheit

(1) Für Zuschnitte und Fertigungsteile gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die allgemeinen Toleranzen nach DIN EN ISO 9013 für thermisch geschnittene Kanten und nach DIN ISO 2768-mK für Längenmaße und Winkel.

(2) Die Fertigungsgrenzen unserer Anlagen — kleinster Innenradius, kleinste Schenkellänge, kleinster Lochdurchmesser und Abstand Loch zu Biegekante — stehen unter Konstruktionsrichtlinien und sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.

(3) Handelsübliche Abweichungen in Werkstoffdicke, Oberfläche, Farbton und Walzrichtung sowie Anlauffarben und Schnittgrate im zulässigen Maß begründen keinen Mangel. Gelochte Bleche (Lochbleche) haben beim Kanten größere Winkel- und Maßtoleranzen, da die Lochung die Biegung beeinflusst.

(4) Oberfläche: Wir liefern Halbzeuge und Fertigungsteile in Werks- beziehungsweise Fertigungsqualität, nicht in Sichtqualität. Leichte Kratzer, Schleif-, Handling- und Werkzeugspuren, Abdrücke aus Lagerung, Transport, Schneiden und Kanten sowie Abweichungen einer eventuell vorhandenen Schutzfolie sind fertigungs- und handelsüblich und gehören zur vereinbarten Beschaffenheit; sie begründen keinen Mangel. Eine kratzerfreie Sichtseite, eine bestimmte Schliffrichtung oder eine beidseitig folierte Oberfläche liefern wir nur, wenn dies vor der Bestellung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(5) Bei Halbzeugen gelten zusätzlich die Maß-, Form- und Gewichtstoleranzen der jeweiligen Werkstoff- und Erzeugnisnorm. Angaben in Katalogen, auf der Website und in technischen Unterlagen beschreiben die Ware; sie sind keine Garantie. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet ist. Prüfbescheinigungen nach EN 10204 schulden wir nur, wenn sie bestellt sind.

§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Abholung und Gefahrübergang

(1) Wir liefern innerhalb Deutschlands oder stellen die Ware an unserem Standort zur Abholung bereit. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten entstehen dadurch nicht.

(2) Angaben zur Lieferzeit sind unverbindliche Richtwerte, sofern wir keinen festen Termin ausdrücklich in Textform zusagen. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht vor Zahlungseingang und vor Klärung aller technischen Fragen.

(3) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten eine bereits erbrachte Gegenleistung.

(4) Höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse — etwa Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, unverschuldete Maschinen- oder Betriebsstörungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Verkehrsstörungen, auch bei unseren Lieferanten — verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistung vom Vertrag zurücktreten.

(5) Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Textform vom Vertrag zurücktreten. Bei leicht fahrlässig verursachtem Verzug ist unser Verzugsschaden auf 0,5 % des Nettopreises der verspäteten Lieferung je vollendeter Woche, höchstens 5 %, begrenzt; § 9 bleibt im Übrigen unberührt.

(6) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über, auch bei Teillieferungen und wenn wir die Versandkosten tragen. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Mitteilung der Abholbereitschaft über; die Übergabe bestätigt der Abholende mit Unterschrift.

(7) Abholware ist innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzuholen. Danach gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wir dürfen für jede angefangene Woche der weiteren Lagerung ein Lagergeld von 0,5 % des Nettopreises der Ware, höchstens 5 %, berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Holt der Kunde die Ware auch nach einer weiteren angemessenen Frist nicht ab, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

(8) Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen hat der Kunde bei der Annahme auf dem Ablieferbeleg des Transporteurs zu vermerken und uns unverzüglich in Textform anzuzeigen. Vor dem Versand dokumentieren wir Maße, Menge und Zustand der Ware mit einem Prüfvermerk und gegebenenfalls einem Foto.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Für die neue Sache gilt im Übrigen dasselbe wie für die Vorbehaltsware.

(4) Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der daraus hergestellten Sachen gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe unseres Rechnungswerts (einschließlich Umsatzsteuer) mit allen Nebenrechten ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Auf Verlangen nennt er uns die Schuldner und die abgetretenen Forderungen und teilt den Schuldnern die Abtretung mit.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen weist der Kunde auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir nach Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware herausverlangen.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 8 Mängelrechte

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Anzeige sind Fotos der beanstandeten Teile, die gemessenen Maße und die Vorgangsnummer beizufügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf bis zur Klärung nicht weiterverarbeitet werden; wir dürfen sie besichtigen oder die Rücksendung eines Musters verlangen.

(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen schulden wir nur nach § 9.

(3) Keine Mängel sind unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, Abweichungen innerhalb der Toleranzen nach § 5 sowie Mängel, die auf Angaben, Daten oder Zeichnungen des Kunden (§ 4), auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Weiterverarbeitung, Montage oder Lagerung durch den Kunden oder auf natürlicher Abnutzung beruhen.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b und 478 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Kein Widerrufsrecht, Rücknahme

(1) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Anfertigungen (§ 4 Abs. 5) nehmen wir nicht zurück.

(2) Unbearbeitete Standardware in Originalzustand können wir im Einzelfall aus Kulanz zurücknehmen; dafür ist eine vorherige Vereinbarung in Textform nötig. Der Kunde trägt die Kosten der Hin- und Rücksendung. Die Mängelrechte nach § 8 bleiben unberührt.

§ 11 Bestellungen über Schnittstellen und Agenten

(1) Erklärungen, die über die Zugangsdaten des Kunden, über eine von ihm freigegebene Anwendung oder über einen von ihm eingesetzten Software-Agenten (etwa über unsere Schnittstelle /v1 oder den MCP-Zugang) abgegeben werden, gelten als Erklärungen des Kunden. Die vom Kunden festgelegten Bestellgrenzen gelten zusätzlich.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten und Schlüssel geheim und sperrt sie unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Bis zur Sperrung haftet er für Bestellungen, die mit seinen Zugangsdaten aufgegeben wurden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

§ 12 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Der Kunde ist für die Einhaltung der für ihn geltenden Ausfuhr-, Zoll- und Sanktionsvorschriften verantwortlich, insbesondere der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014, Nr. 269/2014 und (EU) 2021/821. Er verpflichtet sich, gelieferte Ware weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung dort zu verkaufen, auszuführen oder weiterzugeben (Art. 12g VO (EU) Nr. 833/2014), und gibt diese Pflicht an seine Abnehmer weiter.

(2) Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, soweit Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Ausfuhr- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen, und können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Verstößt der Kunde gegen Absatz 1, stellt er uns von allen daraus entstehenden Ansprüchen und Bußgeldern frei.

§ 13 Mitteilungen zum Auftrag

Angebot, Auftragsbestätigung, Versand- und Abholmitteilung sowie die Rechnung senden wir an die E-Mail-Adresse, die der Kunde angegeben hat. Angebote enthalten einen persönlichen Link, über den der Kunde das Angebot bestätigen kann. Der Kunde hält seine Adresse aktuell und prüft den Spam-Ordner; eine an die angegebene Adresse gesandte Erklärung gilt als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar ist.

§ 14 Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.