EN 10204 im Überblick
Die Norm EN 10204 legt fest, welche Prüfbescheinigungen ein Hersteller metallischer Erzeugnisse ausstellen kann. In Deutschland gilt sie als DIN EN 10204. Sie unterscheidet zwei Gruppen: Bescheinigungen vom Typ 2 beruhen auf nichtspezifischer Prüfung, Bescheinigungen vom Typ 3 auf spezifischer Prüfung an der gelieferten Ware.
- 2.1 Werksbescheinigung: Bestätigung der Übereinstimmung, ohne Prüfergebnisse
- 2.2 Werkszeugnis: mit Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung
- 3.1 Abnahmeprüfzeugnis: Ergebnisse spezifischer Prüfung, bestätigt vom unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers
- 3.2 Abnahmeprüfzeugnis: wie 3.1, zusätzlich bestätigt vom Abnahmebeauftragten des Bestellers oder einer benannten Stelle
2.1: Bestätigung ohne Prüfergebnisse
Mit einer Werksbescheinigung 2.1 bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung mit der Bestellung. Prüfergebnisse sind darin nicht enthalten.
2.2: Ergebnisse nichtspezifischer Prüfung
Ein Werkszeugnis 2.2 enthält zusätzlich Ergebnisse einer nichtspezifischen Prüfung des Herstellers. Es ist keine Bescheinigung einer unabhängigen Drittprüfung und kein Ersatz für einen geforderten chargenbezogenen Nachweis.
3.1 und 3.2: spezifische Prüfung
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält Ergebnisse spezifischer Prüfung und wird durch einen von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Bei 3.2 kommt die Bestätigung durch den Abnahmebeauftragten des Bestellers oder einen in den Vorschriften benannten Abnahmebeauftragten hinzu.
Was ein 3.1-Zeugnis enthält
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ordnet die Prüfergebnisse eindeutig dem gelieferten Material zu. Welche Prüfungen enthalten sind, legt die Produktnorm oder Ihre Bestellung fest.
- Werkstoff, Norm und Lieferzustand
- Abmessung und Menge
- Schmelzen- oder Chargennummer
- Chemische Zusammensetzung
- Mechanische Kennwerte wie Streckgrenze, Zugfestigkeit und Bruchdehnung
Den Nachweis vorab vereinbaren
Nennen Sie bei der Anfrage Werkstoff, Artikel, Menge und die geforderte Zeugnisart. Die Verfügbarkeit und Zuordnung zur gelieferten Charge müssen vor Bestellung geklärt sein. Ein allgemeines Werkstoffdatenblatt beschreibt typische Eigenschaften und ersetzt kein lieferbezogenes Zeugnis.
Auf einen Blick
- Geforderte Zeugnisart geklärt
- Anforderung vor der Bestellung angegeben
- Zuordnung zu Artikel und Lieferung vereinbart
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Werkszeugnis 2.2 und Abnahmeprüfzeugnis 3.1?
Das Werkszeugnis 2.2 nennt Ergebnisse nichtspezifischer Prüfung: Der Hersteller prüft Erzeugnisse gleicher Art, nicht zwingend die gelieferte Charge. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nennt Ergebnisse spezifischer Prüfung an der gelieferten Prüfeinheit und wird von einem Abnahmebeauftragten bestätigt, der von der Fertigung unabhängig ist.
Was steht in einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1?
Typisch sind Werkstoff und Norm, Abmessung, Schmelzen- oder Chargennummer, chemische Zusammensetzung und mechanische Kennwerte wie Streckgrenze, Zugfestigkeit und Bruchdehnung. Welche Prüfungen genau enthalten sind, legt die Produktnorm oder Ihre Bestellung fest.
Wer stellt Zeugnisse nach EN 10204 aus?
Der Hersteller des Erzeugnisses. Ein Händler gibt das Zeugnis des Herstellers weiter und stellt sicher, dass es eindeutig zum gelieferten Material gehört.
Ist EN 10204 dasselbe wie DIN 10204?
Gemeint ist dieselbe Norm. In Deutschland gilt sie als DIN EN 10204:2005-01, die Fassung von 2004 der europäischen Norm. Im Alltag heißt sie oft kurz EN 10204 oder DIN 10204.
Wie bestelle ich Material mit 3.1-Zeugnis bei MVG?
Wo das Zeugnis hinterlegt ist, wählen Sie es direkt im Warenkorb, für 15 € netto je Auftrag. Für alle anderen Werkstoffe vermerken Sie Ihren Wunsch bei der Bestellung, wir stimmen ihn vorab mit Ihnen ab.