Verhaltenskodex (Code of Conduct)
1. Präambel
Die MVG Metallverkaufsgesellschaft mbH & Co. KG bekennt sich ausdrücklich zu ökologisch verantwortlichem und sozial nachhaltigem unternehmerischem Handeln. Wir erwarten von unseren Lieferanten sowie von unseren eigenen Mitarbeitern die Einhaltung hoher sozialer, ökologischer und ethischer Standards. Unser Ziel ist es, unsere Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich nachhaltiger zu gestalten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten diesen ganzheitlichen Ansatz aktiv unterstützen und weiterentwickeln.
Die nachfolgenden Regelungen bilden die verbindliche Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MVG Metallverkaufsgesellschaft mbH & Co. KG und ihren Lieferanten. Lieferanten verpflichten sich, diese Standards umzusetzen und sicherzustellen, dass auch ihre Unterauftragnehmer diese Anforderungen erfüllen. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen.
Der Kodex basiert auf nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Konventionen und den OECD-Leitsätzen.
2. Anforderungen an Lieferanten
2.1 Soziale Verantwortung
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Keine Zwangsarbeit: Alle Arbeiten müssen freiwillig erfolgen. Zwangsarbeit, Sklaverei oder ähnliche Praktiken sind strikt untersagt. Beschäftigte dürfen jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen.
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Schutz vor Misshandlung: Jede Form von psychischer oder physischer Misshandlung, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Erniedrigung von Beschäftigten ist verboten.
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Kinderarbeit: Kinderarbeit ist in jeglicher Form verboten. Lieferanten müssen die Mindestaltergrenzen der ILO-Konventionen einhalten und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe treffen, falls dennoch Kinderarbeit festgestellt wird.
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Faire Entlohnung: Vergütungen müssen mindestens dem gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestlohn entsprechen und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Lohnabzüge als Strafe sind verboten.
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Arbeitszeiten: Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht dauerhaft überschreiten. Überstunden sind freiwillig und auf maximal 12 Stunden pro Woche begrenzt. Jeder Mitarbeiter erhält mindestens einen Ruhetag pro Woche.
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Vereinigungsfreiheit: Das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu organisieren, Gewerkschaften beizutreten oder kollektiv zu verhandeln, ist zu respektieren. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden.
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Keine Diskriminierung: Jede Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, politischer Meinung, sexueller Orientierung oder anderen Kriterien ist unzulässig.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Der Lieferant stellt sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sicher. Mitarbeiter erhalten Zugang zu Trinkwasser, hygienischen Einrichtungen und regelmäßigen Schulungen zu Sicherheits- und Gesundheitsthemen.
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Landnutzung und Umweltschutz: Land, Wasser oder andere Ressourcen dürfen nicht auf rechtswidrige Weise oder zum Nachteil der lokalen Bevölkerung genutzt werden. Umweltverschmutzung und übermäßige Ressourcennutzung sind zu vermeiden.
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Beschwerdemechanismen: Lieferanten stellen ein vertrauliches und effektives Beschwerdesystem bereit und informieren ihre Mitarbeiter über dessen Nutzung.
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Verantwortungsvolle Beschaffung: Konfliktmineralien (z.B. Zinn, Wolfram, Tantal, Gold) und Rohstoffe wie Kobalt dürfen nur aus verantwortungsvollen, geprüften Quellen bezogen werden. OECD-Leitlinien sind einzuhalten.
2.2 Ökologische Verantwortung
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Abwassermanagement: Abwässer sind regelmäßig zu überwachen, fachgerecht zu behandeln und möglichst zu reduzieren.
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Emissionen: Luft-, Lärm- und Treibhausgasemissionen sind zu identifizieren, zu überwachen und kontinuierlich zu reduzieren.
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Abfallmanagement: Der Lieferant verfolgt einen systematischen Ansatz zur Minimierung und fachgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung von Abfällen. Die Vorgaben des Basler, Minamata- und Stockholmer Übereinkommens sind einzuhalten.
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Ressourcenschonung und Energieeffizienz: Ressourcenverbrauch, insbesondere von Wasser und Energie, ist kontinuierlich zu reduzieren. Die Energieeffizienz ist aktiv zu verbessern und zu dokumentieren.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten
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Faire Geschäftspraktiken: Lieferanten verpflichten sich zu fairem Wettbewerb, ehrlicher Werbung und der Einhaltung aller kartellrechtlichen Bestimmungen.
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Datenschutz: Schutz persönlicher und vertraulicher Informationen von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern ist sicherzustellen. Alle relevanten Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten.
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Schutz geistigen Eigentums: Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren und aktiv zu schützen. Know-how-Transfer muss verantwortungsvoll erfolgen.
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Integrität und Anti-Korruption: Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung werden strikt abgelehnt. Lieferanten setzen entsprechende Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung von Korruption um und halten sich an die OECD-Richtlinien.
3. Umsetzung und Überprüfung
Lieferanten sind verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten aktiv zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung umzusetzen. MVG Metallverkaufsgesellschaft mbH & Co. KG überprüft die Einhaltung dieser Standards regelmäßig durch Selbstauskünfte und Audits. Lieferanten verpflichten sich, Audits zuzulassen und bei Verstößen zeitnah Abhilfe zu schaffen. Andernfalls behält sich die MVG das Recht zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.
4. Kenntnisnahme und Zustimmung
Mit der Unterzeichnung bestätigt der Lieferant, die Inhalte dieses Verhaltenskodex verstanden zu haben, diese aktiv umzusetzen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung durch Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer zu treffen.
Frankfurt am Main, Dezember 2024
MVG Metallverkaufsgesellschaft mbH & Co. KG